Rund um den Hund

Kantonale Bestimmungen

Tier im Recht vor-allem KT. wie TI, ZH, GL usw .

Import/Export

Augen Auf Beim Welpen-kauf !!!      

1) Verzollung nicht vergessen!

2) Ein und Durchfuhr in die Schweiz unter 56 Tage (8w.) Verboten!!!

Der Hund muss inner 10 Tage vom Tierarzt bei der Amicus gemeldet werden!

Leider werden in div. Ländern die Welpen zu früh abgegeben.

Was für seine Prägung und späteres Sozialverhalten absolut schlecht ist.

Als kleine Faustregel Alter = +- KG. Dazu gibt es seit 01.01. 2015 Neue Gesetzliche Regelungen EU weit. Z.B. Ein- und Durchreise von DE  erst ab 15 w. möglich (Impfschutz) und Transport durch 3 Pers. gilt als gewerblicher Handel und unterliegt somit anderen Bestimmungen. Weitere Infos beim Bevet Schweiz , oder SKG

Der SCTW steht bei Fragen jederzeit zur Verfügung.